Mit der EU Verordnung 2021/2117 wurde beschlossen, dass die obligatorischen Angaben von Weinerzeugnissen (nach Artikel 119 der Verordnung EU 1308/2013) eine Nährwertdeklaration und ein Verzeichnis der Zutaten einschließen sollen, um „Verbrauchern umfangreichere Informationen zur Verfügung zu stellen“. Die entsprechenden Artikel der Verordnung gelten ab dem 8. Dezember 2023. Von vielen …