Der FAKT II-Förderantrag und der Antrag auf Förderung Handarbeitsweinbau starten am 16. Dezember 2024 und können bis 15. Februar 2025 über das FIONA-System gestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass der FAKT II-Förderantrag vor Ablauf des Zeitraums abgeschlossen und vollständig an die Verwaltung übertragen sein muss. Beim Handarbeitsweinbau ist der …