Seit 1. Januar 2025 löst das Standardeinkommen den korrigierten Flächenwert als Berechnungsgrundlage für den Beitrag der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) ab. Für die Beitragsbemessung der in der LKK versicherten Unternehmer ist das Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft maßgebend. Nach dem Willen des Gesetzgebers ist nicht auf den Einkommensteuerbescheid abzustellen,...