Die Begrenzung der jährlichen Neuanpflanzungsgenehmigungen auf 0,3 % der mit Reben bepflanzten Gesamtfläche wird bis zum Jahr 2026 verlängert. Das bestimmt das elfte Gesetz zur Änderung des Weingesetzes, das der Bundestag mit den Stimmen aller Fraktionen – außer der AFD verabschiedete. Außerdem wird mit der Novelle die Gültigkeit...