An der Mitgliederversammlung des Weinbauverbands Württemberg (WVW) am 7. Mai teilte Weinbaupräsident Hermann Hohl den Mitgliedern mit, dass die geltende Hektarertragsregelung erhalten bleiben soll. In Württemberg gilt das Einwertmodell (110 hl/ha) mit der Überlagerungsmöglichkeit. Zukünftig können die Schutzgemeinschaften einen höheren oder niedrigeren Wert je nach Marktgegebenheit festlegen. Die Änderungen...