Zum 28. Dezember 2019 trat die Änderung der Landesverordnung über die Gebühren der landwirtschaftlichen Verwaltung („Besonderes Gebührenverzeichnis“) in Kraft. Damit wurde eine Reihe von Gebühren für Leistungen verändert, welche von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz als Auftragsangelegenheiten für das Land angeboten und wahrgenommen werden. Die Gebührensätze mussten nach den Überprüfungen durch...