Die Meldungen zur Traubenernte und Weinerzeugung aus fremden Erzeugnissen, das Lieferantenverzeichnis zur Weinerzeugungsmeldung sowie die gesonderte Berechnung der Gesamthektarerträge müssen bis spätestens 15. Januar bei der zuständigen Weinbaudienststelle der LWK Rheinland-Pfalz abgegeben werden. Wegen der pandemiebedingten Einschränkungen sollten alle Meldungen online über das kostenlose WeinInformationsPortal erstattet werden...