Aufruf an alle Arbeitgeber: Auch 2026 ehrt die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz wieder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ihre langjährige Betriebszugehörigkeit in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, dem Weinbau, dem Gartenbau und Baumschulen. Voraussetzung ist, dass Beiträge zur Landwirtschaftskammer bezahlt und zum Zeitpunkt der Antragstellung für den Arbeitnehmer Sozialabgaben entrichtet werden....