Das rheinland-pfälzische Weinbauministerium informiert über die Änderung der Gültigkeitsdauer von Pflanzgenehmigungen. Durch die Änderung des Weingesetzes im Herbst 2023 wurde die Ermächtigung an die Länder erteilt, die Gültigkeitsdauer von Pflanzgenehmigungen, die sich auf eine Rebfläche beziehen, auf der die Rodung vorgenommen wurde – „genannt Vereinfachtes Verfahren“, von drei...