Der Betrieb eines Weinautomaten auf einem Privatgrundstück darf verboten werden. Das ergibt sich aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz. Die Klägerin betreibt einen Automaten, in dem sie selbsterzeugten Wein und Sekt zum Verkauf anbietet. Der Automat steht seit Anfang des Jahres 2023 auf einem Privatgrundstück in Bad Kreuznach....