Die Kreisverwaltungen in Rheinland-Pfalz informieren, dass für Flächen in Flurbereinigungsgebieten die Anträge „Teil 2“ für die EU-Umstrukturierung für Rebpflanzungen 2024 gestellt werden können. Die Antragsfrist endet am 30. April. Eine Antragstellung ist nur im Jahr der Besitzeinweisung möglich. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Quellflächen (Ursprungsflächen)...