Mit Blick auf das Ende der Antragsfrist für den Gemeinsamen Antrag FIONA (www.fiona-antrag.de) am 15. Mai 2024 weist das baden-württembergische Ministerium (MLR) auf fristgerechte elektronisch Übermittelung hin. Bei verspäteter Einreichung bis zum 31. Mai 2024 erfolgen Kürzungen. Danach eingehende Anträge werden abgelehnt. Bis zum 31. Mai...