Die Stadt Bad Kreuznach hat den Betrieb eines Weinautomaten, der auf einem Wohngrundstück an der Grenze zum öffentlichen Straßenraum aufgestellt ist, zu Recht verboten. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz, das damit das vorangegangene Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz bestätigte. Die Klägerin betreibt seit Anfang 2023 einen...