Ab der Saison 2025 ist die Randabhängung (innere und äußere) nicht mehr Voraussetzung für die Förderung des biotechnischen Verfahrens zur Traubenwicklerbekämpfung in Rheinland-Pfalz. Förderrelevant ist bezüglich der Dispenseranzahl nur noch die vom Hersteller empfohlene Dispenserdichte innerhalb der Rebanlagen. Alle anderen Fördervoraussetzungen bleiben unverändert bestehen. Jedoch wird auf...