Seit dem 1. Juli 2024 gilt die Mautpflicht auf Bundesstraßen und Autobahnen auch für Fahrzeuge von mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGm). Nun hat sich jedoch nach einigem Hin und Her eine erfreuliche Entwicklung ergeben, denn Weinbaubetriebe sind hiervon unter bestimmten Bedingungen ausgenommen. Denn nach...