Die Neuanpflanzung von Rebflächen in Deutschland bleibt weitere drei Jahre begrenzt. Der Bundesrat stimmte am 29. September dem elften Gesetz zur Änderung des Weingesetzes zu. Damit besteht die Begrenzung der Genehmigung von Neupflanzungen auf 0,3 % der Referenzrebfläche bis 2026 weiter fort. EU-rechtlich wäre ein Wert von bis...