Ab Januar 2024 müssen land- und forstwirtschaftliche Betriebe in Rheinland-Pfalz ab einer Entnahme von 10.000 Kubikmeter jährlich aus Grundwasser und ab einer Entnahme von 20.000 Kubikmeter aus Oberflächengewässer ein Wasserentnahmeentgelt zahlen. Das hat die Landesregierung in Rheinland-Pfalz beschlossen. Die Beträge liegen bei Entnahmen durch einen Wasser- und Bodenverband...