Trotz der Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts, die Sozialwahl 2017 der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) für ungültig zu erklären, bleiben alle bisherigen Beschlüsse der Selbstverwaltung der SVLFG nach dem Sozialgesetzbuch wirksam. Wie die SVLFG erklärte, gilt dies unabhängig vom Ausgang eines möglichen Berufungsverfahrens. Die Sozialversicherung wird...