Die Begrenzung der Genehmigung von Neuanpflanzungen auf 0,3 % der Referenzrebfläche soll in Deutschland für weitere drei Jahre bis zum Jahr 2026 aufrechterhalten werden. Das fordert der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines 11. Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes. Die Länderkammer folgte damit einer Empfehlung ihres Agrarausschusses....