Die Verordnung (EU) 2021/ 2117, die die Pflanzgenehmigung verlängert, wurde im Dezember 2021 veröffentlicht. Genehmigungen von Neuanpflanzungen der BLE (GR-N) und Wiederbepflanzungen (GR- W und Genehmigungsansprüche für vereinfachtes Verfahren) 2020 und 2021 werden rückwirkend bis 31. Dezember 2022 verlängert. Im WeinInformationsPortal (https://wip.lwk-rlp.de unter Weinbaukartei – Pflanzgenehmigungen)...