Ein Winzer darf seinen eigenen Betrieb auf dem Etikett seiner Weine auch angeben, wenn die Kelterung in den Betriebsräumen eines anderen Winzers erfolgte. Voraussetzung dafür ist, dass während der erforderlichen Zeit nur der namensgebende Weinerzeuger die angemietete Kelteranlage nutzt und die Kelterung unter seiner Leitung und ständigen Überwachung...