Künftig kann in Frankreich Weinen mit einer geschützten geografischen Angabe (g.g.A.) in gewissem Umfang Alkohol entzogen werden. Das hat der zuständige Ausschuss des staatlichen Instituts für Herkunft und Qualität (INAO) am 4. April entschieden. Demnach darf der Alkoholgehalt von g.g.A-Weinen um bis zu sechs Volumenprozent verringert werden,...