Noch bis zum 31. Januar 2025 können Anträge zum EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2025 gestellt werden. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist – diese endet am 30. April 2025. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in...