Die Europäische Kommission hat bereits am 12. August 2024 die delegierte Verordnung 2024/2159 über befristete außergewöhnliche Maßnahmen zur Abweichung von bestimmten Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates, betreffend das Genehmigungssystem für Rebpflanzungen zur Behebung der Marktstörungen auf dem Weinmarkt der Europäischen Union,...