Der Bundesrechnungshof hat in seinen Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes von 2025 bemängelt, dass die Tarifermäßigung für die Land- und Forstwirtschaft außerordentliche Gewinne steuerlich begünstigt. Die auf Antrag mögliche Gewinnglättung gehe am gesetzgeberischen Ziel vorbei, klimawandelbedingte Gewinnausfälle auszugleichen, da auch Gewinne außerhalb der landwirtschaftlichen Tätigkeit einfließen,...